AGB für Dienstleistungen

Anwendbarkeit der AGB

  1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Tierphysiotherapie Michelle Rasel, Michelle Rasel als Tierphysiotherapeutin und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

Behandlungsvertrag

  1. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des Tierphysiotherapeuten annimmt und sich an den Tierphysiotherapeuten zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
  2. Der Tierphysiotherapeut ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierphysiotherapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierphysiotherapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

  1. Der Tierphysiotherapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tierphysiotherapie zur Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
  2. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Tierphysiotherapeuten über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Tierphysiotherapeut befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.
  3. In der Regel werden vom Tierphysiotherapeuten Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
  4. Die Tierphysiotherapeutin weist darauf hin, dass ein Tierphysiotherapeut keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel erwerben, anwenden oder abgeben darf, ebenfalls darf er nicht impfen und nicht narkotisieren. Die Tätigkeit des Tierphysiotherapeuten unterliegt dem Arzneimittel-, Heilmittelwerbe-, Tierschutz- und Tierseuchengesetz. Der Tierphysiotherapeut ist zu ständiger Fortbildung verpflichtet.

Mitwirkung des Tierhalters

  1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Der Tierphysiotherapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der Tierphysiotherapeut haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
  2. Tiere, die an einer Verhaltens- und/oder Gruppentherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht.
  3. Der Tierphysiotherapeut übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.
  4. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch Tierphysiotherapie Michelle Rasel gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.
  5. Zudem wurde der Tierhalter darauf hingewiesen, dass zunächst, vor Besserung der Symptome, eine Erstverschlechterung eintreten kann.

Honorierung des Tierphysiotherapeuten

  1. Der Tierphysiotherapeut hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierphysiotherapeut und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste bzw. von Tierphysiotherapie Michelle Rasel benannten Gebührenverordnung aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
  2. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in Bar an den Tierphysiotherapeuten zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
  3. Der Tierphysiotherapeut verpflichtet sich, nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00 €.
  4. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
  5. Vermittelt der Tierphysiotherapeut Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen ), ist der Tierphysiotherapeut berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich der Tierphysiotherapeut von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Tierphysiotherapeut ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.
  6. Lässt der Tierphysiotherapeut Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht (z.B. Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Tierphysiotherapeuten.

Fahrtkosten

  1. Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden oder individuell abgesprochen werden.

Gebühren

  1. Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.

Haftung

  1. Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

Vertraulichkeit der Behandlung

  1. Die Daten des Tierhalters/Verfügungsberechtigten und dessen Tier werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der internen Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung gemäß § 33 Bundesdatenschutz (BDSG).
  2. Der Tierphysiotherapeut behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Sobald die Tierphysiotherapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht.

Meinungsverschiedenheiten

  1. Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

Hausbesuche / Termine

  1. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, E-mail oder telefonisch von Tierphysiotherapie Michelle Rasel bestätigt wurden.

26.Um einen reibungslosen Praxisablauf gewährleisten zu können, bittet die Tierphysiotherapeutin den Tierhalter um Pünktlichkeit. Bei Verspätungen sollte der Patientenbesitzer die Therapeutin informieren um gemeinsam eine Lösung finden. Bei einer Verspätung von über 15 Minuten, ohne vorherige Benachrichtigung, wird die Therapeutin den Termin abbrechen und die entstandenen Fahrtkosten und die Behandlung in Rechnung stellen. Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten wird die Behandlung in Rechnung gestellt.

  1. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.

Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Gültig ab 01.01.2022